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Vollnarkose beim Zahnarzt
In manchen Situationen ist eine Vollnarkose beim Zahnarzt nicht nur empfehlenswert, sondern die einzige Möglichkeit, eine erfolgreiche Behandlung sicherzustellen. Eine präzise Planung und ein strukturiertes Vorgehen seitens des Zahnarztes sind dabei entscheidend, um alle notwendigen Maßnahmen in einer einzigen Sitzung unter Vollnarkose zu erledigen. Unsere Zahnarztpraxis in Münster ist auf sämtliche Eingriffe unter Vollnarkose spezialisiert. Ein besonderer Schwerpunkt von uns hierbei ist die Behandlung von Angstpatienten und Kindern.
Autor: Dr. med. dent. Miroslav Gleiche-Yonchev
Letzte Aktualisierung: 07.01.2025
Eine Vollnarkose, auch unter dem Namen „Allgemeinanästhesie“ bekannt, stellt eine Art künstlichen Tiefschlaf dar. Sie bewirkt eine vollständige Ausschaltung des Bewusstseins und des Schmerzempfindens beim Patienten. Dieser Zustand wird durch eine sorgfältige Kombination verschiedener Medikamente von einem Anästhesisten herbeigeführt und während des gesamten Eingriffs fortwährend überwacht. Die Vollnarkose ermöglicht medizinische Eingriffe, ohne dass der Patient, währenddessen irgendetwas wahrnimmt oder Schmerzen empfindet.
Nach Umfragen haben bis zu 35% der Patienten eine gewisse Furcht vor dem Zahnarzt, und bis zu 15% leiden sogar unter ausgeprägter Dentalphobie. Bei letzterer ist eine reguläre Zahnarztbehandlung oft nahezu undurchführbar. Doch es gibt eine Vielzahl weiterer Szenarien, in denen eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose äußerst sinnvoll sein kann – beispielsweise bei komplexen Eingriffen, in bestimmten Situationen bei Kindern, der Extraktion mehrerer Zähne gleichzeitig oder bei spezifischen Allergien.
Es gibt konkrete Situationen beim Zahnarzt, in denen sich eine Vollnarkose als unerlässlich erweist:
Heutzutage stehen grundsätzlich drei verschiedene Methoden der Vollnarkose zur Verfügung:
Jede dieser Vollnarkose-Optionen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Die Wahl der geeigneten Allgemeinanästhesie hängt immer von der individuellen Situation ab und berücksichtigt selbstverständlich auch die Präferenzen des Patienten. In unserer Zahnarztpraxis in Münster stehen wir Ihnen gerne ausführlich zur Verfügung, um Sie umfassend zu beraten.
Während einer Vollnarkose befindet sich der Patient in einem tiefen „Schlaf“, der eine künstliche Atemunterstützung erfordert. Bei kürzeren Narkosen genügt oft eine Atemmaske. Bei längeren Eingriffen ist eine endotracheale Intubation notwendig, weshalb diese auch Intubationsnarkose (ITN) genannt wird. Beide Methoden sind heutzutage gängige Praxis.
Der Ablauf einer Vollnarkose beim Zahnarzt kann in vier Phasen unterteilt werden: das Anästhesie-Vorgespräch, das Einschlafen, die Aufrechterhaltung und das Aufwachen.
Anästhesie-Vorgespräch
Vor jeder Vollnarkose findet ein ausführliches Anästhesie-Vorgespräch mit einem Anästhesisten statt. Hierbei werden Risiken ausgeschlossen und die geeignete Medikation sowie die Art der Vollnarkose festgelegt. Die Dosierung und Zusammensetzung der Anästhetika sind individuell und hängen von Faktoren wie Geschlecht, Alter, Vorerkrankungen, Gesundheitszustand, Allergien und Lebensstil ab. In besonderen Fällen kann der Anästhesist auch Blutuntersuchungen oder ein EKG anfordern. Das Anästhesie-Vorgespräch ist von großer Bedeutung, und die Patienten sollten alle Fragen des Anästhesisten ehrlich beantworten.
Einschlafphase
Am Anfang der Einschlafphase wird ab und an ein Beruhigungsmittel oder ein angstlösendes Medikament verabreicht, auch als Prämedikation bekannt. Dies dient der Vorab-Entspannung. Die eigentliche Vollnarkose wird dann mit einem starken Schlafmittel eingeleitet. Dies ist das Letzte, was der Patient bewusst wahrnimmt. Anschließend werden ein starkes Schmerzmittel und gegebenenfalls ein Muskelrelaxans verabreicht.
Erhaltungsphase
Während der zahnärztlichen Behandlung wird der Patient künstlich beatmet, und der Anästhesist überwacht kontinuierlich die vitalen Parameter. Er achtet darauf, dass die Narkosetiefe angemessen ist, indem er bestimmte Narkosemittel nach Bedarf dosiert.
Aufwachphase
Nach Abschluss der zahnärztlichen Behandlung werden die Anästhetika reduziert, und der Patient wacht nach einiger Zeit bequem im Aufwachraum auf. Die Behandlung ist abgeschlossen, und der Patient kann sich an nichts erinnern, ähnlich wie nach einem tiefen Schlaf. Nach einer kurzen Ruhezeit kann der Patient in Begleitung nach Hause gehen.
Die Risiken einer Vollnarkose bei einem gesunden Patienten sind äußerst gering, weshalb dieses Verfahren als sehr sicher angesehen wird. Millionen von nachgewiesenen Fällen haben jegliche Zweifel in dieser Hinsicht ausgeräumt. Dies gilt insbesondere auch für Kinder. Bei älteren Menschen und bestimmten medizinischen Bedingungen kann das Risiko jedoch leicht erhöht sein. Vor einer Vollnarkose führt ein Anästhesist immer ein ausführliches Vorgespräch, um etwaige Ausnahmefälle sorgfältig zu klären.
Früher waren Übelkeit nach dem Aufwachen oder Erbrechen (PONV = postoperative nausea and vomiting) häufige Begleiterscheinungen einer Vollnarkose, insbesondere während der Ära der klassischen "Gasnarkose". Diese Nebenwirkungen sind jedoch heute äußerst selten, da die verwendeten Narkotika erheblich verbessert wurden und zum Teil intravenös verabreicht werden. In TIVA-Vollnarkosen treten diese Symptome praktisch nicht mehr auf. Sollten sie dennoch auftreten, sind sie in der Regel gut mit Medikamenten kontrollierbar.
Möglicherweise können nach dem Aufwachen Müdigkeit, Schwäche, Benommenheit oder Schwindel auftreten. Diese Symptome verschwinden, wenn überhaupt vorhanden, innerhalb von 24 Stunden und bei TIVA-Vollnarkosen noch schneller.
Ein weiteres sehr geringes Risiko besteht in der sogenannten Aspiration, bei der Mageninhalt in die Luftröhre gelangen kann. Dieses Risiko ist jedoch beim Zahnarztbesuch erheblich reduziert, da die Zahnbehandlung sorgfältig geplant wird und der Patient nüchtern erscheint. Der Einsatz einer Larynxmaske trägt ebenfalls zur Risikoreduzierung bei, das gleiche gilt für eine Intubationsnarkose (ITN).
Zahnschäden aufgrund der Intubation sind bei einer Vollnarkose ein seltenes Risiko. Besonders in einer zahnärztlichen Umgebung kann dieses Risiko nahezu ausgeschlossen werden.
Allergische Reaktionen auf Narkosemittel sind äußerst selten, aber im Falle ihres Auftretens beherrschbar. Gelegentlich können Halsschmerzen und Heiserkeit für etwa 48 Stunden nach dem Eingriff auftreten, da die Rachenschleimhaut durch die Intubation leicht gereizt werden kann.
Es gibt Situationen, in denen eine ambulante Vollnarkose beim Zahnarzt nicht in Betracht gezogen werden sollte. Dazu gehören:
Prinzipiell vermag jeder Anästhesist eine sichere Vollnarkose zu verabreichen. Die Unterschiede in der Qualität manifestieren sich vielmehr in der Art und Weise, wie der Patient die Narkose und den Prozess danach erlebt. Hierbei sind die Auswahl der individuell geeigneten Narkotika, die richtige Kombination der Wirkstoffe, die Dosierung(en) und die Art der gewählten Vollnarkose von entscheidender Bedeutung. Erfahrene Anästhesisten, die über ein eigenes Team von Fachleuten verfügen, haben in der Regel einen Vorteil in diesem Bereich.
Allerdings ist eine effiziente Operationsplanung des behandelnden Zahnarztes von noch größerer Bedeutung. Das Hauptziel einer Vollnarkose sollte immer darin bestehen, sämtliche erforderlichen zahnärztlichen Eingriffe in einer einzigen Sitzung durchzuführen. Diese sollten sorgfältig geplant sein und höchsten Qualitätsstandards entsprechen, was zusätzliche Termine überflüssig macht.
Es gibt verschiedene Alternativen zur Vollnarkose in der Zahnmedizin:
Diese Optionen werden auch in unserer Zahnarztpraxis in Münster angeboten. In bestimmten Fällen ist die Vollnarkose aber die einzig sinnvolle Wahl.
Die Kosten für die zahnärztliche Behandlung werden in den meisten Fällen nicht ausreichend von den gesetzlichen Krankenkassen gedeckt. Der Grund dafür liegt an der sehr veralteten und kaum veränderten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aus dem Jahre 1988. Des Weiteren wurden in den letzten Jahren in NRW mehrere Budgetierungen und Kürzungen – sogar bei Kinderbehandlungen – seitens des Gesetzgebers durchgesetzt, die eine Kostendeckung in einer modernen Zahnarztpraxis nicht möglich machen.
Die Kosten für die Vollnarkose werden bei zahnärztlichen Behandlungen in seltenen Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Diese sind:
Einige private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Vollnarkose ganz oder teilweise, abhängig von der individuellen Versicherungspolice. Dies gilt auch für Zahnzusatzversicherungen.
Die genauen Kosten für eine Vollnarkose richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten hängen von der Art der Vollnarkose, den verwendeten Medikamenten, der Dauer des Eingriffs und der individuellen Diagnose ab. Die genaue Höhe der Kosten kann daher nur im Rahmen eines persönlichen Anästhesie-Vorgesprächs ermittelt werden.
Unsere Zahnarztpraxis novacura in Münster ist auf jegliche Form der Zahnbehandlung unter Vollnarkose spezialisiert. Wir bieten:
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